Ausgleichsabgabe
Vorteile beim Kauf unserer staatlich anerkannten Blindenwaren
Für Privatkunden
Die reduzierte Mehrwertsteuer von 7%
Unsere Spendenquittungen werden vom Finanzamt anerkannt
Für Gewerbekunden
Sie können 50 % der von uns ausgewiesenen Lohnleistung auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.
Info zur Ausgleichsabgabe
„Aufträge an Blindenwerk-Polytec gGmbH mindern Ihre Ausgleichsabgabe“
Die finanziellen Vorteile einer Auftragsvergabe an eine gemäß § 142 SGB IX anerkannte Werkstatt für Behinderte wie sie der Gesetzgeber vorsieht, können für Sie gegebenenfalls einen zusätzlichen Anreiz zur Kooperation mit unserer Werkstatt darstellen.
Jedes Unternehmen, das mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt, muss wenigstens 5 % seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzen. Ist dies nicht der Fall muss für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine gestaffelte Ausgleichsabgabe, abhängig von der Beschäftigtenquote, ab dem Jahr 2012 von 115,- €, 200,- € oder 290,- € pro Monat entrichtet werden.
Sie sollten allerdings darauf achten, dass Aufträge die von Ihnen an eine Werkstatt für behinderte Menschen vergeben werden, mit 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden können.
Dazu ein Beispiel:
Bei einer Betriebsgröße von durchschnittlich 100 Beschäftigten müssen 5 Arbeitsplätze mit anerkannten Schwerbehinderten besetzt werden. Beschäftigt der Betrieb nur einen schwerbehinderten Mitarbeiter, sind damit 4 Pflichtplätze nicht besetzt und die Belastung durch die Ausgleichsabgabe beträgt in diesem Fall 4 mal 290,- € gleich 1.160,- € monatlich und somit 13.920,- € jährlich.
Würde dieser Betrieb innerhalb eines Jahres Aufträge mit Arbeitsleistungen von 25.000,- € an die Blindenwerk-Polytec gGmbH erteilen, könnten von diesem Betrag 50 % = 12.500,- € von der Ausgleichsabgabe abgesetzt werden. Da in diesem Fall die Belastung durch die Ausgleichsabgabe 13.920,- € betragen würde, könnte folglich nahe zu die gesamte anfallende jährliche Ausgleichsabgabe eingespart werden.
Mit der Auftragsvergabe an die Blindenwerk-Polytec gGmbH kann ein Betrieb seine Belastung durch die Ausgleichsabgabe bis zu deren maximalen Höhe verringern.